Prof. Spiecker gen. Döhmann und Dr. Bretthauer haben sich in einem Blogbeitrag zu einer kürzlich veröffentlichten Eilentscheidung des BVerfG zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geäußert. Dabei geht es um die massenweise Datenverarbeitung und -auswerung von Daten der 73 Mio in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten. In der Entscheidung des BVerfG stecken zwei grundlegende Maßstabsverschiebungen, die weit über das konkrete Verfahren hinausweisen. In prozessualer Sicht hat das BVerfG den Prüfungsmaßstab für Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz massiv zu Lasten des Antragstellers verschoben – und in materieller Hinsicht erschüttert es das Datenschutzrecht in seinen Grundfesten.
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