Zertifikat im Gesundheits- und Medizinrecht

Idee

Das Zertifikat eröffnet Studierenden des Fachbereichs 01 die Möglichkeit, sich in ihrem Schwerpunktbereichsstudium im Gesundheits- und Medizinrecht zu spezialisieren. Das Zertifikat weist Ihre besonderen Kenntnisse aus, z.B. im späteren Berufsleben oder bei Bewerbungen.

Inhalt/Anforderungen

Die Ausstellung des Zertifikats setzt voraus, dass die Studierenden vier Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereichsstudium mit einer Prüfung abgeschlossen haben, die dem Gesundheits- oder Medizinrecht zugeordnet wurden. Als Lehrveranstaltungen kommen Kolloquien und Seminare in Betracht; es ist außerdem möglich, die Wissenschaftliche Hausarbeit als eine der vier notwendigen Prüfungsleistungen anzugeben, wenn das Thema gesundheits- oder medizinrechtlich angelegt ist.

Welche Veranstaltungen können für das Zertifikat angerechnet werden?

Der Erwerb des Zertifikates steht grundsätzlich Studierenden aller Schwerpunktbereiche offen. Die Veranstaltungen des Medizin- und Gesundheitsrechts werden in der Regel Schwerpunktbereich 4 oder 5 zugeordnet sein. Da das Rechtsgebiet Medizinrecht als Querschnittsrechtsgebiet auch straf- und zivilrechtliche Gegenstände behandelt, kommen aber auch Veranstaltungen aus anderen Schwerpunktbereichen in Betracht. Die Studierenden können die dem Gesundheits- oder Medizinrecht zugeordneten Veranstaltungen beliebig kombinieren. Die Themen bzw. Veranstaltungen sind nicht festgelegt, sie können sich von Semester zu Semester ändern.

Das ineges veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste dem Gesundheits- und Medizinrecht zugeordneter Veranstaltungen auf der ineges-Webseite.

Organisatorisches

Nachdem Sie vier Prüfungen abgelegt haben, wenden Sie sich bitte ans ineges und stellen formlos einen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (info@ineges.de). Bitte fügen Sie die entsprechenden Belege über die bestandenen Prüfungen und ggf. über die bestandene Wissenschaftliche Hausarbeit bei.

Ein bestimmtes Startdatum gibt es nicht; auch bereits in der Vergangenheit abgelegte Prüfungsleistungen können bei der Beantragung angegeben werden. Eine Anmeldung oder Anzeige, das Zertifikat erwerben zu wollen, ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen aller Art wenden Sie sich bitte an die angegebene Email-Adresse.

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