Am 23. Juni 2016 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges)an der Goethe-Universität Frankfurt die Tagung:
„Pflegequalität im Institutionenmix“
Mit dem im Januar 2016 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber umfassende Regelungen zur Qualitätssicherung in der Pflegeversicherung vorgenommen. Insbesondere die Umbildung der bisherigen Schiedsstelle Qualitätssicherung in den neuen Qualitätsausschuss stellt ein Novum dar. Aber weder wird ein Ausschuss allein die Dinge richten, noch kann dies seine Aufgabe sein. Pflegequalität ist vielmehr eine komplexe Herausforderung an alle Akteure und daher auch Aufgabe und Ziel der zahlreichen Regelungsebenen des Pflegesektors.
In diesem Sinne führt die Tagung des ineges diese verschiedenen Ebenen und Regulierungsansätze unter dem Motto des Institutionenmix zusammen. Welche alten und neuen Instrumentarien gibt es? Wie wirken sie zusammen oder auch nicht? Welche Bedarfe werden (noch) nicht befriedigt? Dieser Frage werden die Referentinnen und Referenten nachgehen.
Zu Beginn soll aber der Rahmen der Debatte durch die Erörterung konzeptionellen Grundfragen abgesteckt werden. Sowohl aus verfassungsrechtlicher Perspektive existieren Ansätze, Pflegequalität einzufordern, als auch aus ökonomischer Perspektive gibt es Grenzen der Steuerungsmöglichkeiten zu bedenken.
Diesen Grundfragen folgt die Betrachtung verschiedener institutioneller Bereiche: Anhand der Rolle der Krankenkassen sollen die Möglichkeiten der Qualitätssicherung durch Vertragsstrukturen in der gesetzlichen Pflegeversicherung diskutiert werden. Daran anschließend folgt eine Erörterung externer Regime, etwa der Heimaufsicht, zur Steuerung der Pflegequalität. Aber auch neue Impulse aus anderen Bereichen sollen aufgegriffen werden; nämlich Ansätze zur helfenden und fördernden Intervention als sozialstaatliches Instrument des Gewaltschutzes. Die Tagung endet mit einer Betrachtung des Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeberufe und welchen Beitrag die Generalismusdebatte zur Qualitätssicherung im Pflegesektor beisteuern kann.
Sie sind herzlich eingeladen, mit Expertinnen und Experten aus der Rechtswissenschaft und dem Gesundheitswesen, diese und weitere Fragen zu diskutieren.
Tagungsmaterialien
Eine Übersicht über die Referentinnen und Referenten sowie deren Beiträge können Sie dem zugehörigen Tagungsflyer entnehmen. In der NZS 2016, S. 858-861 finden Sie zudem einen Tagungsbericht.