Das neue Zertifikat eröffnet Studierenden die Möglichkeit, sich in ihrem Schwerpunktbereichsstudium zu spezialisieren. Dazu müssen vier Veranstaltungen aus dem Gesundheits- und Medizinrecht mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Neues Zertifikat im Gesundheits- und Medizinrecht