Am Dienstag, 4. März 2025, veranstaltet das ineges eine wissenschaftliche Tagung beim AOK-Bundesverband in Berlin, die in Kooperation mit Prof. Dr. Berit Völzmann, Universität Hannover, Gastprofessur für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Gender- & Diversityforschung, organisiert und durchgeführt wird. Im Gesundheitsrecht drücken sich – wie in anderen Rechtsgebieten auch – Normalitätsvorstellungen aus, die zum Teil nicht mehr den gesundheitswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen Lebenswirklichkeiten entsprechen. Schon seit längerer Zeit weist die geschlechtersensible Medizin darauf hin, dass sich Krankheitssymptome bei Männern und Frauen unterscheiden und Therapien anders wirken können. Die Gesetzgebung hat in einzelnen Vorschriften des SGB V (u.a. §§ 1 S. 4, 2b, 20a Abs. 1 S. 2, 25 Abs. 1 S. 1) auf diese Erkenntnisse reagiert; ob dies das Problem aber in hinreichender Weise löst, muss erst noch untersucht werden. Die Erkenntnisse über Geschlechtervarianz wiederum führen immer wieder zu Herausforderungen für das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung – aktuell wird darüber diskutiert, wie für Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie ein Anspruch auf körperverändernde medizinische Maßnahmen geregelt werden kann. Von Normalitätsvorstellungen geprägt ist auch das die assistierte Reproduktion regelnde Recht: Dies gilt nicht nur für den Leistungsumfang nach dem SGB V, sondern auch für die Richtlinien der Ärztekammern zur Samenspende. Ob dieser Regelungsrahmen noch zeitgemäß ist, lässt sich nicht nur angesichts veränderter gesellschaftlicher Vorstellungen fragen, sondern auch mit Blick auf reproduktive Rechte.
Diese und weitere Fragen sollen auf der Tagung mit Referent*innen unterschiedlicher Fachdisziplinen diskutiert werden. Das Tagungsprogramm werden wir in Kürze hier veröffentlichen.