Zurückliegende Veranstaltungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle zurückliegenden Veranstaltungen des Instituts samt deren jeweiligem Thema. Weitere Informationen erhalten Sie durch Aufruf der entsprechenden Veranstaltung.

Tagung in Frankfurt am Main

Startdatum: 27. April 2006
Enddatum: 28. April 2006

Am 27. und 28.04.2006 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:

„Innovation und Preisregulierung im Pharmamarkt“

Die Diskussion um den Pharmastandort Deutschland ist seit Jahren in vollem Gange. Im Rahmen der staatlichen Preispolitik werden neben Festbetragsregelungen, Arztbudgets und Zuzahlungen diskutiert. Im Wesentlichen geht es darum die Gesundheitsausgaben insbesondere für Arzneimittel niedrig zu halten. Es geht aber auch um Innovationen und Patente; gerade die verschiedenen Formen der Preispolitik können die Anreize zur Innovation reduzieren und eventuell zu einer Abwanderung der Forschung und Produktion von Arzneimitteln führen.

Berücksichtigt man in dieser Diskussion die „doppelte Alterung“ der Industriegesellschaft – hier die immer längere Lebenserwartung, dort der Rückgang der Geburten –, wird die „Janusköpfigkeit“ sichtbar: Einerseits steigen mit dieser „doppelten Alterung“ die Gesund- heitsausgaben, andererseits ergeben sich für die Forschung ganz neue Felder im Rahmen von Managed-Care.

Das Symposium soll sich den hier aufgeworfenen Fragen von unterschiedlichen Perspektiven nähern. Dabei wird es sowohl um die Frage gehen, ob wirklich die zunehmende Lebenserwartung zu erhöhten Ausgaben führt, als auch darum, wie Pharma-Industrie und Krankenkassen auf diese Herausforderungen reagieren.

Tagungsmaterialien

Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.

Tagung in Frankfurt am Main

Startdatum: 29. November 2005
Enddatum: 30. November 2005

Am 29. und 30.11.2005 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:

„Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf dem Prüfstand“

Mit der letzten größeren Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geschaffen worden, in welchem die bereits zuvor bestehenden Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur untergesetzlichen Regulierung des GKV-Leistungsspektrums zusammengefasst wurden.

Insbesondere durch die Kompetenz zur Entscheidung über zu Lasten der GKV zulässige Therapien ist der GB-A eine wichtige Steuerungsinstanz für alle Beteiligten der Gesundheitsversorgung. Entsprechend wichtig sind die Entscheidungskriterien und das Verfahren dieser Institution. Sie stehen im Mittelpunkt des Symposiums.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im SGB V hat sich der G-BA im Jahre 2005 eine Verfahrensordnung gegeben. Mit Blick auf diese sollen bestimmte – in jüngerer Zeit auch kontrovers diskutierte – Fragen behandelt werden. Sie kreisen um drei sich überschneidende Problemkomplexe, nämlich:

  • die medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Therapien und deren rechtliche Umsetzung,
  • die Verfahrens- und Kontrollstandards für Methodenentscheidungen aus der Sicht Betroffener und
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entscheidungskriterien für den ambulanten und stationären Sektor.

Tagungsmaterialien

Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.

Tagung in Frankfurt am Main

Startdatum: 12. Juli 2005
Enddatum: 13. Juli 2005

Am 12. und 13.07.2005 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:

„Föderalismus und Sozialversicherung in Deutschland“

Die Diskussion um den deutschen Föderalismus ist in vollem Gange. Sie geht um Kompetenzen, wechselseitige Verflechtungen und Einwirkungsmöglichkeiten von Bund und Ländern und um die Verteilung finanzieller Ressourcen.

Es ist kein Wunder, daß auch die Sozialversicherung in diese Diskussion einbezogen ist. Mit ihrer Gemengelage von bundes- und landesunmittelbaren Körperschaften, ihren gestuften, die Bundes- und Länder- ebene verflechtenden Verbandsstrukturen und ihren Finanztransfers ist die Sozialversicherung einerseits exemplarisch für viele Felder der Föderalismusdebatte. Andererseits ist sie gerade wegen der Selbstverwaltung und der von unten nach oben organisierten und legitimierenden Verbändestruktur etwas Besonderes, auf welches nicht ohne weiteres die Kriterien für das Verhältnis von Bund und Ländern als unmittelbare Staatsverwaltung anwendbar sind.

Das Symposium soll – mit einem Schwerpunkt bei der Kranken- und der Rentenversicherung – sich den hiermit aufgeworfenen Fragen unter verschiedenen Perspektiven nähern. Dabei wird es sowohl um die Analyse und Würdigung der gegebenen föderalen Beziehungen als auch um den Blick auf die Reformdiskussion und ihre Bedeutung für die Sozialversicherung gehen.

Tagungsmaterialien

Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.

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