Am 30. Oktober 2018 referierte und diskutierte Herr Prof. UAM Daniel Eryk Lach, LL.M. (EUV), Adam-Mieckiewicz-Universität Poznań über:
„Das System der Gesundheitsfürsorge in Polen – Organisation und aktuelle Entwicklungstendenzen“
Nach Art. 68 Abs. 2 der polnischen Verfassung von 1997 sichert die öffentliche Gewalt den Staatsangehörigen, unabhängig von deren materieller Lage, gleichen Zutritt zur Gesundheitsfürsorge zu, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Bedingungen und Umfang der Leistungen regelt das Gesetz. Professor Lach stellt die Akteure und Rechtsverhältnisse im polnischen System ebenso dar wie die aktuelle Tendenz zur [Re]Publizierung: die Befreiung unberechtigter Personen von der Pflicht, die beanspruchten Leistungen der Grundversorgung zu bezahlen, der Aufbau des Krankenhaus-Netzes und dessen pauschale Finanzierung, Anforderungen, an die Leistungserbringer, damit diese im Bereich der Rettungsdienste öffentlich-rechtliche Subjekte darstellen, und die Abkehr von der Kommerzialisierung der Leistungserbringer.