Tagung in Frankfurt am Main

Startdatum: 29. November 2005
Enddatum: 30. November 2005
Uhrzeit: 0:00 - 0:00
Ort: Frankfurt am Main

Am 29. und 30.11.2005 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:

„Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf dem Prüfstand“

Mit der letzten größeren Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geschaffen worden, in welchem die bereits zuvor bestehenden Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur untergesetzlichen Regulierung des GKV-Leistungsspektrums zusammengefasst wurden.

Insbesondere durch die Kompetenz zur Entscheidung über zu Lasten der GKV zulässige Therapien ist der GB-A eine wichtige Steuerungsinstanz für alle Beteiligten der Gesundheitsversorgung. Entsprechend wichtig sind die Entscheidungskriterien und das Verfahren dieser Institution. Sie stehen im Mittelpunkt des Symposiums.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im SGB V hat sich der G-BA im Jahre 2005 eine Verfahrensordnung gegeben. Mit Blick auf diese sollen bestimmte – in jüngerer Zeit auch kontrovers diskutierte – Fragen behandelt werden. Sie kreisen um drei sich überschneidende Problemkomplexe, nämlich:

  • die medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Therapien und deren rechtliche Umsetzung,
  • die Verfahrens- und Kontrollstandards für Methodenentscheidungen aus der Sicht Betroffener und
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entscheidungskriterien für den ambulanten und stationären Sektor.

Tagungsmaterialien

Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.

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