Am 29. und 30.11.2005 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf dem Prüfstand“
Mit der letzten größeren Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geschaffen worden, in welchem die bereits zuvor bestehenden Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur untergesetzlichen Regulierung des GKV-Leistungsspektrums zusammengefasst wurden.
Insbesondere durch die Kompetenz zur Entscheidung über zu Lasten der GKV zulässige Therapien ist der GB-A eine wichtige Steuerungsinstanz für alle Beteiligten der Gesundheitsversorgung. Entsprechend wichtig sind die Entscheidungskriterien und das Verfahren dieser Institution. Sie stehen im Mittelpunkt des Symposiums.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im SGB V hat sich der G-BA im Jahre 2005 eine Verfahrensordnung gegeben. Mit Blick auf diese sollen bestimmte – in jüngerer Zeit auch kontrovers diskutierte – Fragen behandelt werden. Sie kreisen um drei sich überschneidende Problemkomplexe, nämlich:
- die medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Therapien und deren rechtliche Umsetzung,
- die Verfahrens- und Kontrollstandards für Methodenentscheidungen aus der Sicht Betroffener und
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entscheidungskriterien für den ambulanten und stationären Sektor.
Tagungsmaterialien
Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.