Hier finden Sie eine Übersicht über alle zurückliegenden Veranstaltungen des Instituts samt deren jeweiligem Thema. Weitere Informationen erhalten Sie durch Aufruf der entsprechenden Veranstaltung.
Am 23. Juni 2016 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges)an der Goethe-Universität Frankfurt die Tagung:
„Pflegequalität im Institutionenmix“
Mit dem im Januar 2016 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber umfassende Regelungen zur Qualitätssicherung in der Pflegeversicherung vorgenommen. Insbesondere die Umbildung der bisherigen Schiedsstelle Qualitätssicherung in den neuen Qualitätsausschuss stellt ein Novum dar. Aber weder wird ein Ausschuss allein die Dinge richten, noch kann dies seine Aufgabe sein. Pflegequalität ist vielmehr eine komplexe Herausforderung an alle Akteure und daher auch Aufgabe und Ziel der zahlreichen Regelungsebenen des Pflegesektors.
In diesem Sinne führt die Tagung des ineges diese verschiedenen Ebenen und Regulierungsansätze unter dem Motto des Institutionenmix zusammen. Welche alten und neuen Instrumentarien gibt es? Wie wirken sie zusammen oder auch nicht? Welche Bedarfe werden (noch) nicht befriedigt? Dieser Frage werden die Referentinnen und Referenten nachgehen.
Zu Beginn soll aber der Rahmen der Debatte durch die Erörterung konzeptionellen Grundfragen abgesteckt werden. Sowohl aus verfassungsrechtlicher Perspektive existieren Ansätze, Pflegequalität einzufordern, als auch aus ökonomischer Perspektive gibt es Grenzen der Steuerungsmöglichkeiten zu bedenken.
Diesen Grundfragen folgt die Betrachtung verschiedener institutioneller Bereiche: Anhand der Rolle der Krankenkassen sollen die Möglichkeiten der Qualitätssicherung durch Vertragsstrukturen in der gesetzlichen Pflegeversicherung diskutiert werden. Daran anschließend folgt eine Erörterung externer Regime, etwa der Heimaufsicht, zur Steuerung der Pflegequalität. Aber auch neue Impulse aus anderen Bereichen sollen aufgegriffen werden; nämlich Ansätze zur helfenden und fördernden Intervention als sozialstaatliches Instrument des Gewaltschutzes. Die Tagung endet mit einer Betrachtung des Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeberufe und welchen Beitrag die Generalismusdebatte zur Qualitätssicherung im Pflegesektor beisteuern kann.
Sie sind herzlich eingeladen, mit Expertinnen und Experten aus der Rechtswissenschaft und dem Gesundheitswesen, diese und weitere Fragen zu diskutieren.
Tagungsmaterialien
Eine Übersicht über die Referentinnen und Referenten sowie deren Beiträge können Sie dem zugehörigen Tagungsflyer entnehmen. In der NZS 2016, S. 858-861 finden Sie zudem einen Tagungsbericht.
Am 18. März 2016 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) der Goethe-Universität Frankfurt in Berlin in den Räumen des VDEK das Symposium:
„Neues Vergaberecht für Gesundheitsleistungen“
Am 20.01.2016 hat das Bundeskabinett die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung beschlossen. Als Mantelverordnung enthält sie eine Reihe von Verordnungen, die verschiedene Bereiche des öffentlichen Auftragswesens näher regeln sollen. Dies hat auch weitreichende Auswirkungen auf das Gesundheitswesen.
Erwägungsgrund 4 der neuen Vergabe-Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe entfacht erneut die Diskussion, ob Verträge, bei denen der öffentliche Auftraggeber keine Auswahlentscheidung trifft, dem Vergaberecht unterliegen. Diese Problematik ist vor allem im Gesundheitswesen von höchster Relevanz, ist doch umstritten, ob die gesetzlichen Krankenkassen Arzneimittelrabattvereinbarungen gem. § 130a Absatz 8 SGB V im „Open-House-Modell“ ausschreiben können. Bereits 2014 hat das OLG Düsseldorf dem EuGH die Fragen vorgelegt, ob eine Auswahlentscheidung notwendiges ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal eines öffentlichen Auftrages ist und welche Voraussetzungen dann für das Zulassungsverfahren ohne Auswahlentscheidung gelten. Antworten hierauf und Konsequenzen, auch unter den Bedingungen der neuen Vergaberechtsregelungen, gilt es zu diskutieren.
Die Reform des Vergaberechts wirkt sich auch auf medizinische Rehabilitationsleistungen aus. Auch sie werden bisher in offenen Zulassungssystemen und ohne Ausschreibung organisiert. Ob es bei dieser Praxis bleibt oder ob auch hier Änderungen durch die Vergaberechtsreform geboten sind, wird zweiter Themenblock des Symposiums sein.
Sie sind herzlich eingeladen, mit Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft und Gesundheitswesen diese und weitere Fragen zu diskutieren.
Tagungsmaterialien
Eine Übersicht über die Redner und Beiträge der Tagung können Sie dem zugehörigen Tagungsflyer entnehmen.
Zudem finden Sie im Folgenden die Vortragsfolien von einigen der Referenten:
Am 30. September 2015 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) der Goethe-Universität Frankfurt in Berlin die Tagung:
„Wer, womit und wozu: rechtswissenschaftliche Fragen an das neue Präventionsgesetz“
Prävention im Gesundheitsbereich ist ein Dauerthema, das auch die Gesetzgebung schon viele Jahre bewegt. Nun will der Bundestag ein Präventionsgesetz verabschieden, das Gesundheitsförderung und Prävention in allen Lebensbereichen stärken will. Eine Vielzahl von Akteuren bis hin zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist angesprochen, deren Kooperation verbessert werden soll. Eine zentrale Rolle kommt den gesetzlichen Krankenkassen zu. Die Ausgabenrichtwerte für Präventionsleistungen werden angehoben, neue Präventionsaufgaben – vor allem „in Lebenswelten“ – bestimmt und hierfür Handlungsvorgaben gemacht.
Ist hiermit eine erfolgversprechende Konzeption auf den Weg gebracht? Kann die gewünschte Kooperation gelingen? Ist sie überhaupt durch Bundesgesetz plan- und steuerbar? Wer trägt die Kosten der Gesundheitsförderung? Was spricht für – und was gegen – eine Finanzierung von Präventionsleistungen aus den Zusatzbeiträgen der gesetzlich Versicherten, denn Kostensteigerungen schlagen sich aufgrund der neuen Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung hier nieder?
Neben diesen umsetzungsorientierten Fragen darf und muss aber auch das politische Konzept, das dem Präventionsgesetz zugrunde liegt, hinterfragt werden. So konsensfähig der Wert und Nutzen einer gesunden Lebensführung sein mag, ist doch keineswegs ausgemacht, wie und mit welchen Mitteln gesetzliche Steuerung möglich und zulässig ist. Wie steht es um gesundheitliche Chancengleichheit? Gibt es schließlich Grenzen – ethischer oder verfassungsrechtlicher Art – die eine aktive Präventionspolitik beachten muss?
Sie sind herzlich eingeladen, mit Experten aus der Rechtswissenschaft diese und weitere Fragen zu diskutieren.
Tagungsmaterialien
Eine Übersicht über die Referentinnen und Referenten sowie deren Beiträge finden Sie im zugehörigen Tagungsflyer.
Am 24. März 2015 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) der Goethe-Universität Frankfurt die Tagung:
„IT-Entwicklungen im Gesundheitswesen – Herausforderungen und Chancen“
Namhafte Referenten verschiedener Disziplinen werden sich mit den verschiedenen Erscheinungsformen von Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen befassen; vom Pflegeroboter bis hin zum Hormon-Chip oder Magnetwellentherapie gegen Parkinson, und diese auf ihre rechtliche, insbesondere gesundheitsrechtliche Problematik hin analysieren. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Identifikation und zur Steuerung zukünftiger technischer Entwicklungen geleitet, die das Gesundheitssystem zum Teil vor grundlegende Herausforderungen stellen.
Tagungsmaterialien
Eine Übersicht über die Referentinnen und Referenten sowie deren Vorträge finden Sie im Tagungsflyer.
Am 01. April 2014 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt die Tagung:
„Psychotherapie in der GKV zwischen alten Kontroversen und gesetzlicher Neuregelung“
Der Anstieg psychischer Störungen ist das Ergebnis aktueller Gesundheitsreporte verschiedener Krankenkassen. Zudem gehören solche Störungen zu den häufigsten Ursachen für Krankmeldungen. Aus Patientensicht, aber auch aus volkswirtschaftlichen Gründen, sind daher Änderungen zur Verbesserung der Versorgungssituation dringend notwendig. Strukturelle Gründe für Versorgungslücken bei der Therapie psychisch Kranker gilt es zu erkennen und die vertragsärztliche Regulierung an die Versorgungsrealität anzupassen. Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit durch die in nicht unwichtigen Teilen von dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) abweichende Bewertungspraxis des Gemeinsamen Bundesausschusses – etwa bezogen auf neue Psychotherapieverfahren – die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung gewährleistet wird. Schließlich ist die Sicherstellung einer hochwertigen Aus- und Weiterbildung von erheblicher Bedeutung. So stellen sich Fragen zu den Vor- und Nachteilen einer Direktausbildung und zu den qualitativ unterschiedlichen Anforderungen an den Berufszugang der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
15 Jahre nach dem Inkrafttreten des Psychothera- peutengesetzes, das diese zwei akademischen Heilberufe schaffte und sie an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen ließ, haben die Koalitionspartner eine umfassende Neuregelung des Psychotherapeutengesetzes angekündigt. Der hierfür notwendigen Debatte soll mit dieser Tagung eine interdisziplinäre wissenschaftliche Basis gegeben werden.
Tagungsmaterialien
Prof. Dr. iur. Martin Stellpflug, MA (Lond.)
Alte Kontroversen und neue Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung
Dipl.-Psych. Sabine Schäfer
Behandlungsmethoden in der Psychotherapie, Evaluation und Versorgungsrealität
Thomas Ballast
Die ambulante Psychotherapie aus Sicht der Krankenkassen
Prof. Dr. Bernhard Strauß
Stand und Probleme der Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie
Dr. Heike Winter
Reformbedarf und -optionen für die Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie
Am 26.04.2012 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Stand und Perspektiven der Gesundheitsversorgung 2013 – Optionen und Probleme rechtlicher Gestaltung“
In wichtigen Fragen verharrt das deutsche – im Wesentlichen durch die gesetzliche Krankenversi- cherung gekennzeichnete – Gesundheitssystem seit vielen Jahren am Scheideweg, ohne sich in die eine oder andere Richtung weiterzuentwickeln:
- Zwischen letztlich staatlicher Sozialversicherung mit wettbewerblichen Elementen oder letztlich marktlicher Versicherungswirtschaft mit staatlicher Regulierung.
- Zwischen – nur verschämt modifizierter – Aufrechterhaltung des Leistungsversprechens einer umfassenden Gesundheitsversorgung auf Weltniveau und offener Priorisierung oder Rationierung der Leistungen.
Solche anstehenden Richtungsentscheidungen haben auch Konsequenzen für die Gestaltung des ständigen Prozesses der Feinsteuerung von Leistung und Leistungserbringung zwischen Gesetzgebung, staatlicher Exekutive und autonomer Selbstverwaltung (bzw. Selbstregulierung).
Welche Rolle in diesem Prozess der Detailsteuerung die Justiz spielen kann und spielt, ist auch von Bedeutung für die Feinsteuerung durch die anderen Akteure.
Tagungsmaterialien
Herr Prof. Dr. Huster
Die Konkretisierung des Leistungsniveaus der sozialen Gesundheitsversorgung in Selbstverwaltung: Gegenwärtiger Stand und Perspektiven der Weiterentwicklung
Herr Prof. Dr. Kingreen
Die soziale Krankenversicherung als Einwohnerversicherung? Optionen für die Weiterentwicklung
Frau Prof. Dr. Wallrabenstein
Gestaltungs- und Verfassungsfragen eines Übergangs zu einer sozialen Einwohnerversicherung im Hinblick auf die PKV
Herr Prof. Dr. Wenner
Die Konkretisierung des Leistungsniveaus der sozialen Gesundheitsversorgung durch die Rechtsprechung: Gegenwärtiger Stand und aktuelle Probleme
Am 23.03.2012 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Reform der Pflegeversicherung – praktische und rechtliche Herausforderung“
Mit den Eckpunkten zur Pflegereform hat die Bundesregierung im November 2011 eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt, mit der nach Aussage des Bundesgesundheitsministers zwar „nicht alle Probleme für die nächsten 30 Jahre gelöst sein werden“, aber der richtige Einstieg in diesen Prozess geschafft werden soll.
Der Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen und insbesondere demenzkranker Menschen fordert grundlegende Änderungen. Nicht nur die Leistungsvoraussetzungen müssen verändert werden – mit der Neudefinition der leistungsbegründenden Pflegebedürftigkeit ist damit ein wichtiges und streitiges Thema angesprochen. Auch bei der Leistungserbringung besteht Reformbedarf – Beispiele hierfür sind die spezifische Unterstützung Demenzkranker nicht allein durch die Pflegeversicherung, sondern auch durch weitere Akteure, eine stärkere Fokussierung der unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse, aus der umgekehrt auch wieder neue Beratungsbedarfe entstehen, und eine sinnvolle Form der Qualitätssicherung, die alle Beteiligten zielführend umsetzen können. Schließlich steht die Pflegeversicherung vor finanziellen Herausforderungen – geplant ist daher ein Einstieg in eine private Zusatzversicherung.
Noch steht der Gesetzgebungsprozess am Anfang. Daher lohnt eine Diskussion, welche Reformbedarfe erfüllt werden können, wie dies erfolgen soll, ob richtige Weichenstellungen vorgenommen werden oder auch ob ein ganz anderes Sicherungsmodell gefunden werden muss.
Tagungsmaterialien
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Stand der Pflegereform 2012
Dr. h. c. Jürgen Gohde
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Wie, warum und wann?
Dr. Irene Vorholz
Deutscher Landkreistag
Unterstützung und Hilfe für demenzkranke Menschen: Wie zu leisten und wo zu regeln?
Dr. Torsten Schaumberg
Rechtsanwalt
Individualisierung und Pflegeberatung
Dr. Florian Reuther
PKV
Ziel und Struktur einer geförderten Privat-Pflegezusatzversicherung
Oliver Blatt
VdeK
Qualitätssicherung der Qualitätssicherung: Evaluierung der Instrumente des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes
Werner Hesse
Der Paritätische
Strukturreform als Alternative?
Prof. Dr. Hermann Plagemann
Rechtsanwalt
Schlussworte und Ende der Tagung
Am 12. und 13.09.2011 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht?“
Das Gesundheitswesen ist Gegenstand vielfältiger Regulierungsbestrebungen. Dabei verfügt das Gesundheitswesen einerseits über spezifische Regulierungsformen (z.B. die ärztliche Bedarfsplanung oder die Arzneimittelregulierung), deren Anschlussfähigkeit an andere Regulierungssysteme gewährleistet werden muss. Andererseits gibt es allgemeine Regulierungsformen, die – obwohl ursprünglich für stärker wettbewerblich geprägte Sektoren gedacht – heute auf den Gesundheitssektor ausgedehnt werden (z.B. wettbewerbsrechtliche Regelungen oder Verbraucher/innenrechte).
Angesichts dieser wechselseitigen Herausforderungen verschiedener Regulierungsansätze stellt sich die Frage, ob das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht braucht. Was sind die Spezifika dieses Sektors? Wie weit sind allgemeine Regulierungsformen übertragbar und wo sind die Grenzen? Welche Rolle spielt die europäische Gesetzgebung bei diesen Entwicklungen?
In dem Symposium sollen die allgemeinen und fachspezifischen Regulierungsformen aus der Sicht von Wissenschaftler/innen und Expert/innen aus der Praxis diskutiert werden.
Tagungsmaterialien
Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.
Am 24. und 25.11.2008 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Gesundheitsdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt“
Im Juli 2008 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Richtlinienvorschlag über „die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ vor. Der Vorschlag markiert das Zwischenergebnis eines bereits länger andauernden Prozesses, in dem die Regulierung von Gesundheitsdienstleistungen in einen europarechtlichen Rahmen eingeordnet wird und an dessen Ende ein europäischer Binnenmarkt für Gesundheitsdienstleistungen stehen soll.
Mit der voranschreitenden Europäisierung sind vielfältige Fragen verbunden: Wie entwickelt sich die Kompetenzverteilung zwischen nationalstaatlicher und europäischer Ebene? Welche Auswirkungen hat die Entwicklung für solidarische Steuerungsprinzipien in der GKV? Welches ökonomische Potenzial besitzt der europäische Markt? Wie positionieren sich die Krankenkassen in diesem Markt? Wie kann Qualitätssicherung in einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gewährleistet werden?
In dem Symposium sollen diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher, gesundheitsökonomischer und rechtswissenschaftlicher Perspektive erörtert und hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen diskutiert werden.
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Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.
Am 10. und 11.04.2008 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Vergaberecht und Vertragswettbewerb in der GKV“
Mit der Einführung und dem Ausbau selektivvertraglicher Elemente in die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern wird die Frage wirtschaftlicher, fairer und transparenter Auswahl durch die Kassen als Nachfrager für solche Verträge immer wichtiger.
Unter mehreren Aspekten ist hierfür nicht nur in der Literatur, sondern auch zwischen Administrativorganen (Vergabekammern sowie Aufsichtsbehörden) und zwischen Gerichten die Anwendbarkeit des europäischen und des zu seiner Umsetzung geschaffenen nationalen Vergaberechts strittig.
Das betrifft so zentrale Fragen wie diejenige der Eigenschaft von Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber, der Anwendbarkeit des nationalen Vergaberechts auf von § 69 SGB V erfaßte Ver- träge oder der Qualifikation von Verträgen im Hin- blick auf die Tatbestandsmerkmale des öffentlichen Auftrags. Dies und mehr ist weiterhin ungeklärt und harrt auf – im Wege der Vorlage angefragte – Antworten des EuGH.
Die hier einschlägigen Problemfelder sollen im Gespräch zwischen Wissenschaft und Praxis ausgeleuchtet werden.
Tagungsmaterialien
Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.






































































