Hier finden Sie eine Übersicht über alle zurückliegenden Veranstaltungen des Instituts samt deren jeweiligem Thema. Weitere Informationen erhalten Sie durch Aufruf der entsprechenden Veranstaltung.
Am 30. September 2015 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) der Goethe-Universität Frankfurt in Berlin die Tagung:
„Wer, womit und wozu: rechtswissenschaftliche Fragen an das neue Präventionsgesetz“
Prävention im Gesundheitsbereich ist ein Dauerthema, das auch die Gesetzgebung schon viele Jahre bewegt. Nun will der Bundestag ein Präventionsgesetz verabschieden, das Gesundheitsförderung und Prävention in allen Lebensbereichen stärken will. Eine Vielzahl von Akteuren bis hin zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist angesprochen, deren Kooperation verbessert werden soll. Eine zentrale Rolle kommt den gesetzlichen Krankenkassen zu. Die Ausgabenrichtwerte für Präventionsleistungen werden angehoben, neue Präventionsaufgaben – vor allem „in Lebenswelten“ – bestimmt und hierfür Handlungsvorgaben gemacht.
Ist hiermit eine erfolgversprechende Konzeption auf den Weg gebracht? Kann die gewünschte Kooperation gelingen? Ist sie überhaupt durch Bundesgesetz plan- und steuerbar? Wer trägt die Kosten der Gesundheitsförderung? Was spricht für – und was gegen – eine Finanzierung von Präventionsleistungen aus den Zusatzbeiträgen der gesetzlich Versicherten, denn Kostensteigerungen schlagen sich aufgrund der neuen Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung hier nieder?
Neben diesen umsetzungsorientierten Fragen darf und muss aber auch das politische Konzept, das dem Präventionsgesetz zugrunde liegt, hinterfragt werden. So konsensfähig der Wert und Nutzen einer gesunden Lebensführung sein mag, ist doch keineswegs ausgemacht, wie und mit welchen Mitteln gesetzliche Steuerung möglich und zulässig ist. Wie steht es um gesundheitliche Chancengleichheit? Gibt es schließlich Grenzen – ethischer oder verfassungsrechtlicher Art – die eine aktive Präventionspolitik beachten muss?
Sie sind herzlich eingeladen, mit Experten aus der Rechtswissenschaft diese und weitere Fragen zu diskutieren.
Tagungsmaterialien
Eine Übersicht über die Referentinnen und Referenten sowie deren Beiträge finden Sie im zugehörigen Tagungsflyer.
Am 24. März 2015 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) der Goethe-Universität Frankfurt die Tagung:
„IT-Entwicklungen im Gesundheitswesen – Herausforderungen und Chancen“
Namhafte Referenten verschiedener Disziplinen werden sich mit den verschiedenen Erscheinungsformen von Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen befassen; vom Pflegeroboter bis hin zum Hormon-Chip oder Magnetwellentherapie gegen Parkinson, und diese auf ihre rechtliche, insbesondere gesundheitsrechtliche Problematik hin analysieren. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Identifikation und zur Steuerung zukünftiger technischer Entwicklungen geleitet, die das Gesundheitssystem zum Teil vor grundlegende Herausforderungen stellen.
Tagungsmaterialien
Eine Übersicht über die Referentinnen und Referenten sowie deren Vorträge finden Sie im Tagungsflyer.
Am 01. April 2014 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt die Tagung:
„Psychotherapie in der GKV zwischen alten Kontroversen und gesetzlicher Neuregelung“
Der Anstieg psychischer Störungen ist das Ergebnis aktueller Gesundheitsreporte verschiedener Krankenkassen. Zudem gehören solche Störungen zu den häufigsten Ursachen für Krankmeldungen. Aus Patientensicht, aber auch aus volkswirtschaftlichen Gründen, sind daher Änderungen zur Verbesserung der Versorgungssituation dringend notwendig. Strukturelle Gründe für Versorgungslücken bei der Therapie psychisch Kranker gilt es zu erkennen und die vertragsärztliche Regulierung an die Versorgungsrealität anzupassen. Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit durch die in nicht unwichtigen Teilen von dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) abweichende Bewertungspraxis des Gemeinsamen Bundesausschusses – etwa bezogen auf neue Psychotherapieverfahren – die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung gewährleistet wird. Schließlich ist die Sicherstellung einer hochwertigen Aus- und Weiterbildung von erheblicher Bedeutung. So stellen sich Fragen zu den Vor- und Nachteilen einer Direktausbildung und zu den qualitativ unterschiedlichen Anforderungen an den Berufszugang der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
15 Jahre nach dem Inkrafttreten des Psychothera- peutengesetzes, das diese zwei akademischen Heilberufe schaffte und sie an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen ließ, haben die Koalitionspartner eine umfassende Neuregelung des Psychotherapeutengesetzes angekündigt. Der hierfür notwendigen Debatte soll mit dieser Tagung eine interdisziplinäre wissenschaftliche Basis gegeben werden.
Tagungsmaterialien
Prof. Dr. iur. Martin Stellpflug, MA (Lond.)
Alte Kontroversen und neue Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung
Dipl.-Psych. Sabine Schäfer
Behandlungsmethoden in der Psychotherapie, Evaluation und Versorgungsrealität
Thomas Ballast
Die ambulante Psychotherapie aus Sicht der Krankenkassen
Prof. Dr. Bernhard Strauß
Stand und Probleme der Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie
Dr. Heike Winter
Reformbedarf und -optionen für die Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie
Am 26.04.2012 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Stand und Perspektiven der Gesundheitsversorgung 2013 – Optionen und Probleme rechtlicher Gestaltung“
In wichtigen Fragen verharrt das deutsche – im Wesentlichen durch die gesetzliche Krankenversi- cherung gekennzeichnete – Gesundheitssystem seit vielen Jahren am Scheideweg, ohne sich in die eine oder andere Richtung weiterzuentwickeln:
- Zwischen letztlich staatlicher Sozialversicherung mit wettbewerblichen Elementen oder letztlich marktlicher Versicherungswirtschaft mit staatlicher Regulierung.
- Zwischen – nur verschämt modifizierter – Aufrechterhaltung des Leistungsversprechens einer umfassenden Gesundheitsversorgung auf Weltniveau und offener Priorisierung oder Rationierung der Leistungen.
Solche anstehenden Richtungsentscheidungen haben auch Konsequenzen für die Gestaltung des ständigen Prozesses der Feinsteuerung von Leistung und Leistungserbringung zwischen Gesetzgebung, staatlicher Exekutive und autonomer Selbstverwaltung (bzw. Selbstregulierung).
Welche Rolle in diesem Prozess der Detailsteuerung die Justiz spielen kann und spielt, ist auch von Bedeutung für die Feinsteuerung durch die anderen Akteure.
Tagungsmaterialien
Herr Prof. Dr. Huster
Die Konkretisierung des Leistungsniveaus der sozialen Gesundheitsversorgung in Selbstverwaltung: Gegenwärtiger Stand und Perspektiven der Weiterentwicklung
Herr Prof. Dr. Kingreen
Die soziale Krankenversicherung als Einwohnerversicherung? Optionen für die Weiterentwicklung
Frau Prof. Dr. Wallrabenstein
Gestaltungs- und Verfassungsfragen eines Übergangs zu einer sozialen Einwohnerversicherung im Hinblick auf die PKV
Herr Prof. Dr. Wenner
Die Konkretisierung des Leistungsniveaus der sozialen Gesundheitsversorgung durch die Rechtsprechung: Gegenwärtiger Stand und aktuelle Probleme
Am 23.03.2012 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Reform der Pflegeversicherung – praktische und rechtliche Herausforderung“
Mit den Eckpunkten zur Pflegereform hat die Bundesregierung im November 2011 eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt, mit der nach Aussage des Bundesgesundheitsministers zwar „nicht alle Probleme für die nächsten 30 Jahre gelöst sein werden“, aber der richtige Einstieg in diesen Prozess geschafft werden soll.
Der Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen und insbesondere demenzkranker Menschen fordert grundlegende Änderungen. Nicht nur die Leistungsvoraussetzungen müssen verändert werden – mit der Neudefinition der leistungsbegründenden Pflegebedürftigkeit ist damit ein wichtiges und streitiges Thema angesprochen. Auch bei der Leistungserbringung besteht Reformbedarf – Beispiele hierfür sind die spezifische Unterstützung Demenzkranker nicht allein durch die Pflegeversicherung, sondern auch durch weitere Akteure, eine stärkere Fokussierung der unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse, aus der umgekehrt auch wieder neue Beratungsbedarfe entstehen, und eine sinnvolle Form der Qualitätssicherung, die alle Beteiligten zielführend umsetzen können. Schließlich steht die Pflegeversicherung vor finanziellen Herausforderungen – geplant ist daher ein Einstieg in eine private Zusatzversicherung.
Noch steht der Gesetzgebungsprozess am Anfang. Daher lohnt eine Diskussion, welche Reformbedarfe erfüllt werden können, wie dies erfolgen soll, ob richtige Weichenstellungen vorgenommen werden oder auch ob ein ganz anderes Sicherungsmodell gefunden werden muss.
Tagungsmaterialien
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Stand der Pflegereform 2012
Dr. h. c. Jürgen Gohde
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Wie, warum und wann?
Dr. Irene Vorholz
Deutscher Landkreistag
Unterstützung und Hilfe für demenzkranke Menschen: Wie zu leisten und wo zu regeln?
Dr. Torsten Schaumberg
Rechtsanwalt
Individualisierung und Pflegeberatung
Dr. Florian Reuther
PKV
Ziel und Struktur einer geförderten Privat-Pflegezusatzversicherung
Oliver Blatt
VdeK
Qualitätssicherung der Qualitätssicherung: Evaluierung der Instrumente des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes
Werner Hesse
Der Paritätische
Strukturreform als Alternative?
Prof. Dr. Hermann Plagemann
Rechtsanwalt
Schlussworte und Ende der Tagung
Am 12. und 13.09.2011 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht?“
Das Gesundheitswesen ist Gegenstand vielfältiger Regulierungsbestrebungen. Dabei verfügt das Gesundheitswesen einerseits über spezifische Regulierungsformen (z.B. die ärztliche Bedarfsplanung oder die Arzneimittelregulierung), deren Anschlussfähigkeit an andere Regulierungssysteme gewährleistet werden muss. Andererseits gibt es allgemeine Regulierungsformen, die – obwohl ursprünglich für stärker wettbewerblich geprägte Sektoren gedacht – heute auf den Gesundheitssektor ausgedehnt werden (z.B. wettbewerbsrechtliche Regelungen oder Verbraucher/innenrechte).
Angesichts dieser wechselseitigen Herausforderungen verschiedener Regulierungsansätze stellt sich die Frage, ob das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht braucht. Was sind die Spezifika dieses Sektors? Wie weit sind allgemeine Regulierungsformen übertragbar und wo sind die Grenzen? Welche Rolle spielt die europäische Gesetzgebung bei diesen Entwicklungen?
In dem Symposium sollen die allgemeinen und fachspezifischen Regulierungsformen aus der Sicht von Wissenschaftler/innen und Expert/innen aus der Praxis diskutiert werden.
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Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.
Am 24. und 25.11.2008 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Gesundheitsdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt“
Im Juli 2008 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Richtlinienvorschlag über „die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ vor. Der Vorschlag markiert das Zwischenergebnis eines bereits länger andauernden Prozesses, in dem die Regulierung von Gesundheitsdienstleistungen in einen europarechtlichen Rahmen eingeordnet wird und an dessen Ende ein europäischer Binnenmarkt für Gesundheitsdienstleistungen stehen soll.
Mit der voranschreitenden Europäisierung sind vielfältige Fragen verbunden: Wie entwickelt sich die Kompetenzverteilung zwischen nationalstaatlicher und europäischer Ebene? Welche Auswirkungen hat die Entwicklung für solidarische Steuerungsprinzipien in der GKV? Welches ökonomische Potenzial besitzt der europäische Markt? Wie positionieren sich die Krankenkassen in diesem Markt? Wie kann Qualitätssicherung in einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gewährleistet werden?
In dem Symposium sollen diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher, gesundheitsökonomischer und rechtswissenschaftlicher Perspektive erörtert und hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen diskutiert werden.
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Am 10. und 11.04.2008 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Vergaberecht und Vertragswettbewerb in der GKV“
Mit der Einführung und dem Ausbau selektivvertraglicher Elemente in die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern wird die Frage wirtschaftlicher, fairer und transparenter Auswahl durch die Kassen als Nachfrager für solche Verträge immer wichtiger.
Unter mehreren Aspekten ist hierfür nicht nur in der Literatur, sondern auch zwischen Administrativorganen (Vergabekammern sowie Aufsichtsbehörden) und zwischen Gerichten die Anwendbarkeit des europäischen und des zu seiner Umsetzung geschaffenen nationalen Vergaberechts strittig.
Das betrifft so zentrale Fragen wie diejenige der Eigenschaft von Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber, der Anwendbarkeit des nationalen Vergaberechts auf von § 69 SGB V erfaßte Ver- träge oder der Qualifikation von Verträgen im Hin- blick auf die Tatbestandsmerkmale des öffentlichen Auftrags. Dies und mehr ist weiterhin ungeklärt und harrt auf – im Wege der Vorlage angefragte – Antworten des EuGH.
Die hier einschlägigen Problemfelder sollen im Gespräch zwischen Wissenschaft und Praxis ausgeleuchtet werden.
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Am 27. und 28.04.2006 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Innovation und Preisregulierung im Pharmamarkt“
Die Diskussion um den Pharmastandort Deutschland ist seit Jahren in vollem Gange. Im Rahmen der staatlichen Preispolitik werden neben Festbetragsregelungen, Arztbudgets und Zuzahlungen diskutiert. Im Wesentlichen geht es darum die Gesundheitsausgaben insbesondere für Arzneimittel niedrig zu halten. Es geht aber auch um Innovationen und Patente; gerade die verschiedenen Formen der Preispolitik können die Anreize zur Innovation reduzieren und eventuell zu einer Abwanderung der Forschung und Produktion von Arzneimitteln führen.
Berücksichtigt man in dieser Diskussion die „doppelte Alterung“ der Industriegesellschaft – hier die immer längere Lebenserwartung, dort der Rückgang der Geburten –, wird die „Janusköpfigkeit“ sichtbar: Einerseits steigen mit dieser „doppelten Alterung“ die Gesund- heitsausgaben, andererseits ergeben sich für die Forschung ganz neue Felder im Rahmen von Managed-Care.
Das Symposium soll sich den hier aufgeworfenen Fragen von unterschiedlichen Perspektiven nähern. Dabei wird es sowohl um die Frage gehen, ob wirklich die zunehmende Lebenserwartung zu erhöhten Ausgaben führt, als auch darum, wie Pharma-Industrie und Krankenkassen auf diese Herausforderungen reagieren.
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Am 29. und 30.11.2005 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf dem Prüfstand“
Mit der letzten größeren Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geschaffen worden, in welchem die bereits zuvor bestehenden Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur untergesetzlichen Regulierung des GKV-Leistungsspektrums zusammengefasst wurden.
Insbesondere durch die Kompetenz zur Entscheidung über zu Lasten der GKV zulässige Therapien ist der GB-A eine wichtige Steuerungsinstanz für alle Beteiligten der Gesundheitsversorgung. Entsprechend wichtig sind die Entscheidungskriterien und das Verfahren dieser Institution. Sie stehen im Mittelpunkt des Symposiums.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im SGB V hat sich der G-BA im Jahre 2005 eine Verfahrensordnung gegeben. Mit Blick auf diese sollen bestimmte – in jüngerer Zeit auch kontrovers diskutierte – Fragen behandelt werden. Sie kreisen um drei sich überschneidende Problemkomplexe, nämlich:
- die medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Therapien und deren rechtliche Umsetzung,
- die Verfahrens- und Kontrollstandards für Methodenentscheidungen aus der Sicht Betroffener und
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entscheidungskriterien für den ambulanten und stationären Sektor.
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