Am Freitag, den 9. September 2022 veranstaltete das Insitut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Die Kunst der Gesetzgebung“.
In der Corona-Pandemie fanden Gesetzgebungsverfahren oft sehr überhastet statt, was dazu führte, dass den Verbänden nur wenige Stunden für die Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt wurde und auch die Fristen im Zusammenhang mit den Anhörungen im Gesundheitsausschuss sehr knapp bemessen waren. So konnten weder die von den Änderungen Betroffenen (wie die Hausärzte und Krankenkassen) ihre Interessen frühzeitig einbringen noch konnte die externe Expertise wirklich berücksichtigt werden. Dieses ist Phänomen natürlich nicht neu und auch nicht auf das Gesundheitsrecht begrenzt, deswegen möchten wir auf unserer Tagung das Thema etwas breiter diskutieren: Was sind die Modalitäten der Gesetzgebung und werden diese wirklich eingehalten? Inwiefern sind welche Verfahrenselemente bzw. die Einbeziehung Dritter verfassungsrechtlich vorgeschrieben? Wie sind Omnibus-Verfahren und Sunset-Legislation einzuordnen? Welche Funktionen erfüllen verschiedene Verfahrensschritte wie z.B. die Anhörungen? Was ist davon zu halten, außerparlamentarische Kommissionen in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden, wie es im Gesundheitsrecht immer wieder geschieht? Die ineges-Tagung diskutierte Hintergründe und Ursachen eiliger Gesetzgebungsverfahren sowie mögliche Lösungswege für eine gute Gesetzgebung.