Am 12. März 2019 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht beim Verband der Ersatzkassen e.V. in Berlin die wissenschafliche Tagung:
„Ein Europa der Patientinnen und Patienten? – Status quo und Herausforderungen grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung“
Dieses Mal widmen wir uns dem Thema Patientenmobilität. Angesichts der Bedeutung des Wirtschaftssektors „Gesundheitswesen“ nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Raum stehen die Patientinnen und Patienten inmitten eines Spannungsfeldes zwischen (Wohlfahrts-)Staat und (Binnen-)Markt. In diesem Kontext verfolgt die sog. Patientenrichtlinie (RL 201124/EU) das Ziel, den freien Zugang zu grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union für alle Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Fünf Jahre sind seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie vergangen – ein guter Zeitpunkt, um den Status quo einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Dabei widmen sich die Beiträge unter anderem folgenden Fragen: Wie ist es um die Umsetzung der Patientenrichtlinie in Deutschland und den Mitgliedstaaten bestellt? Wie stark und von wem werden die gewährleisteten Rechte wahr-genommen? Welche Hindernisse stehen einer grenzüberschreitenden Nutzung von Gesundheitsleistungen entgegen und welche Ungleichheiten bestehen hier weiterhin? Darüber hinaus wollen wir im Jahr der Europawahl den Blick auf die aktuellen gesundheitspolitischen Aktivitäten der Europäischen Union lenken und die Herausforderungen einer weiteren Vergemeinschaftung der Gesundheitspolitik am Beispiel der Patientenmobilität diskutieren.