Hier finden Sie eine Übersicht über alle zurückliegenden Veranstaltungen des Instituts samt deren jeweiligem Thema. Weitere Informationen erhalten Sie durch Aufruf der entsprechenden Veranstaltung.

Vom 30. März bis einschließlich 01. April fand zum nunmehr dritten Mal in Berlin die Junge Tagung Sozialrecht statt. Organisiert wurde die Tagung im Jahr 2026 von Julia Kim Barnewold (Bergische Universität Wuppertal), Mia Sulzbach (ineges) und Jan Schmidt-Feuerer (Universität Bielefeld). Im Rahmen der Tagung widmeten sich Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in den Räumlichkeiten des GKV-Spitzenverbands dem Leitthema Nachhaltigkeit im Sozialrecht.
In Fachvorträgen und daran anschließenden Diskussionen wurden verschiedene unter dem Leitthema stehende Thematiken behandelt.
Einen Rückblick zu der Ersten und Zweiten Jungen Tagung Sozialrecht finden Sie hier und hier.
Ein Tagungsband zur Veranstaltung wird voraussichtlich im Jahr 2027 erscheinen.
Am Donnerstag, dem 19. März 2026, veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Aktuelle Herausforderungen der psychotherapeutischen Versorgung“.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Flyer, den Präsentationsfolien sowie in Kürze einem Tagungsbericht entnehmen.
Am Freitag, dem 26. September 2025, veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Schnittstellen im Gesundheitsrecht“.
Zu der Tagung wird ein Tagungsband in der Nomos-Schriftenreihe „Frankfurter Schriften zum Gesundheits- und Sozialrecht“ erscheinen. Mehr Informationen zur Schriftenreihe finden Sie hier.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Flyer, den Präsentationsfolien sowie in Kürze einem Tagungsbericht entnehmen.







Am Dienstag, 4. März 2025, veranstaltete das ineges eine wissenschaftliche Tagung beim AOK-Bundesverband in Berlin mit dem Titel „Gesundheit und Geschlecht im Recht – Normalitätsvorstellungen und -umbrüche“. Die Tagung wurde in Kooperation mit Prof. Dr. Berit Völzmann, Universität Hannover, Gastprofessur für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Gender- & Diversityforschung, organisiert und durchgeführt.
Zu der Tagung wird ein Tagungsband in der Nomos-Schriftenreihe „Frankfurter Schriften zum Gesundheits- und Sozialrecht“ erscheinen. Mehr Informationen zur Schriftenreihe finden Sie hier.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Flyer, einigen Präsentationsfolien sowie dem Tagungsbericht entnehmen:
Liebmann, Gesundheit und Geschlecht im Recht – Normalitätsvorstellungen und -umbrüche, Tagungsbericht zur wissenschaftlichen Tagung des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) am 4.3.25 in Berlin, MedR 2025, 447–448 (Open Access).


Am 20. September 2024 veranstaltete das ineges eine Tagung mit dem Titel „Übergewichtsprävention oder Abnehmspritze? Ernährung, Verantwortung und Gesundheit“.
Zu der Tagung wird ein Tagungsband in der Nomos-Schriftenreihe „Frankfurter Schriften zum Gesundheits- und Sozialrecht“ erscheinen. Mehr Informationen zur Schriftenreihe finden Sie hier.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Flyer sowie dem Tagungsbericht (GesR 2024, 813–815) entnehmen.
Sie können sich außerdem über die Vortragsfolien unserer Referent*innen über die Tagungsinhalte informieren:

Das SGB V verpflichtet dazu, Gesundheitsleistungen wirksam und wirtschaftlich zu erbringen (vgl. § 2 Abs. 1, 4 SGB V). Das Wirksamkeitsgebot, das eng im Zusammenhang mit der evidenzbasierten Medizin steht, dient der Patientensicherheit, das Wirtschaftlichkeitsgebot der Finanzierbarkeit des GKV-Systems. Das Gebot der Wirksamkeit wird im Krankenversicherungsrecht aber durch verschiedene Regelungen durchbrochen: So bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Arzneimittel und Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit nicht nach dem üblichen Standard gesichert ist. Dass in diesen Fällen Leistungen auf Kosten der Solidargemeinschaft erbracht werden, führt zu einem Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V und dem Patientenschutz, während gleichzeitig aber die Patienten (und auch die Leistungserbringer) ein Interesse an der Leistungserbringung haben. Möglicherweise bedeuten neue Leistungen und Methoden auch eine bessere medizinische Versorgung. In diesem Sinne statuiert das SGB V auch ein Fortschrittsgebot (§ 2 Abs. 1 S. 3 2. Var. SGB V).
In anderen Fällen zahlen die Krankenkassen Leistungen, für deren Wirksamkeit es gar keine Evidenz gibt (wie bei der Homöopathie), was erst recht die Frage aufwirft, wieso die Solidargemeinschaft mit den Kosten belastet werden darf. Eine andere Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems, die schon oft auf Kritik gestoßen ist, ist die Regulierung des Heilpraktikerberufs.
Im Sommersemester 2024 veranstaltete das ineges in Kooperation mit Prof. Dr. Friederike Gebhard (Universität Bielefeld) eine Vortragsreihe, die sich in mehreren Vorträgen Einzelaspekten des Themas „Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ widmete, ohne dabei die übergeordneten Querschnittsfragen aus dem Blick zu verlieren: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Abweichung vom Wirksamkeitsgebot gerechtfertigt sein kann? In welchem Umfang darf dann abgewichen werden, wie hoch muss das verbleibende Evidenzlevel sein? In welchen Fällen haben Versicherte einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, Gesundheitsleistungen ohne gesicherte Evidenz zu erhalten? Hemmt ein zu striktes Wirksamkeitsgebot die Innovation im Gesundheitswesen? Wer sollte darüber entscheiden, ob auf eine nicht vollständig gesicherte Methode Ansprüche der Versicherten bestehen können (Gesetzgeber, G-BA, IQWiG, Krankenkassen, Gerichte)?
Flyer:
Im Nachgang der Vortragsreihe möchten wir Ihnen einige Präsentationsfolien der Vortragenden zur Verfügung stellen.
Am Dienstag, den 9. April 2024, veranstaltete das ineges in Berlin eine Tagung mit dem Titel „Zugang zum Gesundheitssystem“.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Tagungsprogramm und den Präsentationsfolien der Vortragenden sowie in Kürze einem Tagungsbericht entnehmen. Im Nachgang der Tagung ist ein Blog-Symposium auf dem Gesundheitsrecht.blog erschienen.
Hinweis: Einige Vortragende nahmen während der Tagung Bezug auf einen älteren Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), insbesondere auf die dort enthaltenen Regelungen zu den Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen. Der aktuelle Referentenentwurf i.d.F. vom 12.4.2024 enthält diese Regelungen nicht mehr.






Am Dienstag, den 19. September 2023, veranstaltete das ineges in Frankfurt am Main eine wissenschaftliche Tagung mit dem Titel „Das Vertragsarztrecht – ein „Systemsprenger“? Zwischen Veränderungsresistenz und neuen Herausforderungen“.
Im Nachgang der Tagung möchten wir Ihnen die Tagungsmaterialien, insbesondere die Präsentationen der Vortragenden, zur Verfügung stellen.
Zu der Tagung wird ein Tagungsband in der Nomos-Schriftenreihe „Frankfurter Schriften zum Gesundheits- und Sozialrecht“ erscheinen. Mehr Informationen zur Schriftenreihe finden Sie hier. Ein Tagungsbericht ist hier Open Access abrufbar.









Am Montag, den 27. Februar 2023 veranstaltete das Insitut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Finanzierung der GKV und Finanzierung durch die GKV“. Sie widmete sich verschiedenen Finanzierungsfragen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Beleuchtet wurden sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite. „Können ergänzende Formen der Einnahmegestaltung neben der Umlage- und Steuerfinanzierung passgenau in Betracht gezogen werden, etwa eine pandemiebedingte Sonderabgabe oder eine Anpassung der der Beitragsbemessungsgrenze oder Geringfügigkeitsgrenze? Hat die GKV ein Ausgabenproblem, weil sie zu viele – und sachfremde – Leistungen finanziert? Andererseits übt eine Unterfinanzierung Druck auf die Ausgabenseite aus, was Verteilungsprobleme (erneut) aufruft.“ Der Fragenkomplex wurde vor dem Hintergrund einer ersten Bilanz des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes diskutiert.
Am Freitag, den 9. September 2022 veranstaltete das Insitut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Die Kunst der Gesetzgebung“.
In der Corona-Pandemie fanden Gesetzgebungsverfahren oft sehr überhastet statt, was dazu führte, dass den Verbänden nur wenige Stunden für die Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt wurde und auch die Fristen im Zusammenhang mit den Anhörungen im Gesundheitsausschuss sehr knapp bemessen waren. So konnten weder die von den Änderungen Betroffenen (wie die Hausärzte und Krankenkassen) ihre Interessen frühzeitig einbringen noch konnte die externe Expertise wirklich berücksichtigt werden. Dieses ist Phänomen natürlich nicht neu und auch nicht auf das Gesundheitsrecht begrenzt, deswegen möchten wir auf unserer Tagung das Thema etwas breiter diskutieren: Was sind die Modalitäten der Gesetzgebung und werden diese wirklich eingehalten? Inwiefern sind welche Verfahrenselemente bzw. die Einbeziehung Dritter verfassungsrechtlich vorgeschrieben? Wie sind Omnibus-Verfahren und Sunset-Legislation einzuordnen? Welche Funktionen erfüllen verschiedene Verfahrensschritte wie z.B. die Anhörungen? Was ist davon zu halten, außerparlamentarische Kommissionen in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden, wie es im Gesundheitsrecht immer wieder geschieht? Die ineges-Tagung diskutierte Hintergründe und Ursachen eiliger Gesetzgebungsverfahren sowie mögliche Lösungswege für eine gute Gesetzgebung.

