Hier finden Sie eine Übersicht über alle zurückliegenden Veranstaltungen des Instituts samt deren jeweiligem Thema. Weitere Informationen erhalten Sie durch Aufruf der entsprechenden Veranstaltung.
Am 20. September 2024 veranstaltete das ineges eine Tagung mit dem Titel „Übergewichtsprävention oder Abnehmspritze? Ernährung, Verantwortung und Gesundheit“.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Flyer sowie in Kürze auch den Präsentationsfolien und einem Tagungsbericht entnehmen.
Zu der Tagung wird ein Tagungsband in der Nomos-Schriftenreihe „Frankfurter Schriften zum Gesundheits- und Sozialrecht“ erscheinen. Mehr Informationen zur Schriftenreihe finden Sie hier.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Flyer sowie in Kürze auch einem Tagungsbericht entnehmen.
Sie können sich außerdem über die Vortragsfolien unserer Referent*innen über die Tagungsinhalte informieren:
Das SGB V verpflichtet dazu, Gesundheitsleistungen wirksam und wirtschaftlich zu erbringen (vgl. § 2 Abs. 1, 4 SGB V). Das Wirksamkeitsgebot, das eng im Zusammenhang mit der evidenzbasierten Medizin steht, dient der Patientensicherheit, das Wirtschaftlichkeitsgebot der Finanzierbarkeit des GKV-Systems. Das Gebot der Wirksamkeit wird im Krankenversicherungsrecht aber durch verschiedene Regelungen durchbrochen: So bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Arzneimittel und Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit nicht nach dem üblichen Standard gesichert ist. Dass in diesen Fällen Leistungen auf Kosten der Solidargemeinschaft erbracht werden, führt zu einem Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V und dem Patientenschutz, während gleichzeitig aber die Patienten (und auch die Leistungserbringer) ein Interesse an der Leistungserbringung haben. Möglicherweise bedeuten neue Leistungen und Methoden auch eine bessere medizinische Versorgung. In diesem Sinne statuiert das SGB V auch ein Fortschrittsgebot (§ 2 Abs. 1 S. 3 2. Var. SGB V).
In anderen Fällen zahlen die Krankenkassen Leistungen, für deren Wirksamkeit es gar keine Evidenz gibt (wie bei der Homöopathie), was erst recht die Frage aufwirft, wieso die Solidargemeinschaft mit den Kosten belastet werden darf. Eine andere Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems, die schon oft auf Kritik gestoßen ist, ist die Regulierung des Heilpraktikerberufs.
Im Sommersemester 2024 veranstaltete das ineges in Kooperation mit Prof. Dr. Friederike Gebhard (Universität Bielefeld) eine Vortragsreihe, die sich in mehreren Vorträgen Einzelaspekten des Themas „Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ widmete, ohne dabei die übergeordneten Querschnittsfragen aus dem Blick zu verlieren: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Abweichung vom Wirksamkeitsgebot gerechtfertigt sein kann? In welchem Umfang darf dann abgewichen werden, wie hoch muss das verbleibende Evidenzlevel sein? In welchen Fällen haben Versicherte einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, Gesundheitsleistungen ohne gesicherte Evidenz zu erhalten? Hemmt ein zu striktes Wirksamkeitsgebot die Innovation im Gesundheitswesen? Wer sollte darüber entscheiden, ob auf eine nicht vollständig gesicherte Methode Ansprüche der Versicherten bestehen können (Gesetzgeber, G-BA, IQWiG, Krankenkassen, Gerichte)?
Flyer:
Im Nachgang der Vortragsreihe möchten wir Ihnen einige Präsentationsfolien der Vortragenden zur Verfügung stellen.
Am Dienstag, den 9. April 2024, veranstaltete das ineges in Berlin eine Tagung mit dem Titel „Zugang zum Gesundheitssystem“.
Details zu den Themen und Vortragenden können Sie dem Tagungsprogramm und den Präsentationsfolien der Vortragenden sowie in Kürze einem Tagungsbericht entnehmen. Im Nachgang der Tagung ist ein Blog-Symposium auf dem Gesundheitsrecht.blog erschienen.
Hinweis: Einige Vortragende nahmen während der Tagung Bezug auf einen älteren Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), insbesondere auf die dort enthaltenen Regelungen zu den Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen. Der aktuelle Referentenentwurf i.d.F. vom 12.4.2024 enthält diese Regelungen nicht mehr.
Am Dienstag, den 19. September 2023, veranstaltete das ineges in Frankfurt am Main eine wissenschaftliche Tagung mit dem Titel „Das Vertragsarztrecht – ein „Systemsprenger“? Zwischen Veränderungsresistenz und neuen Herausforderungen“.
Im Nachgang der Tagung möchten wir Ihnen die Tagungsmaterialien, insbesondere die Präsentationen der Vortragenden, zur Verfügung stellen.
Zu der Tagung wird ein Tagungsband in der Nomos-Schriftenreihe „Frankfurter Schriften zum Gesundheits- und Sozialrecht“ erscheinen. Mehr Informationen zur Schriftenreihe finden Sie hier. Ein Tagungsbericht ist hier Open Access abrufbar.
Am Montag, den 27. Februar 2023 veranstaltete das Insitut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Finanzierung der GKV und Finanzierung durch die GKV“. Sie widmete sich verschiedenen Finanzierungsfragen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Beleuchtet wurden sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite. „Können ergänzende Formen der Einnahmegestaltung neben der Umlage- und Steuerfinanzierung passgenau in Betracht gezogen werden, etwa eine pandemiebedingte Sonderabgabe oder eine Anpassung der der Beitragsbemessungsgrenze oder Geringfügigkeitsgrenze? Hat die GKV ein Ausgabenproblem, weil sie zu viele – und sachfremde – Leistungen finanziert? Andererseits übt eine Unterfinanzierung Druck auf die Ausgabenseite aus, was Verteilungsprobleme (erneut) aufruft.“ Der Fragenkomplex wurde vor dem Hintergrund einer ersten Bilanz des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes diskutiert.
Am Freitag, den 9. September 2022 veranstaltete das Insitut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Die Kunst der Gesetzgebung“.
In der Corona-Pandemie fanden Gesetzgebungsverfahren oft sehr überhastet statt, was dazu führte, dass den Verbänden nur wenige Stunden für die Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt wurde und auch die Fristen im Zusammenhang mit den Anhörungen im Gesundheitsausschuss sehr knapp bemessen waren. So konnten weder die von den Änderungen Betroffenen (wie die Hausärzte und Krankenkassen) ihre Interessen frühzeitig einbringen noch konnte die externe Expertise wirklich berücksichtigt werden. Dieses ist Phänomen natürlich nicht neu und auch nicht auf das Gesundheitsrecht begrenzt, deswegen möchten wir auf unserer Tagung das Thema etwas breiter diskutieren: Was sind die Modalitäten der Gesetzgebung und werden diese wirklich eingehalten? Inwiefern sind welche Verfahrenselemente bzw. die Einbeziehung Dritter verfassungsrechtlich vorgeschrieben? Wie sind Omnibus-Verfahren und Sunset-Legislation einzuordnen? Welche Funktionen erfüllen verschiedene Verfahrensschritte wie z.B. die Anhörungen? Was ist davon zu halten, außerparlamentarische Kommissionen in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden, wie es im Gesundheitsrecht immer wieder geschieht? Die ineges-Tagung diskutierte Hintergründe und Ursachen eiliger Gesetzgebungsverfahren sowie mögliche Lösungswege für eine gute Gesetzgebung.
Am Montag, den 16. Mai 2022 veranstaltete das Insitut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Die Zukunft des Krankenhauses: Flächendeckende und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung“.
Die Gewährleistung einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Krankenhausversorgung gehört zu den Kernaufgaben des deutschen Sozialstaates. Krankenhausplanung muss sowohl dem Anspruch einer flächendeckenden Versorgung gerecht werden als auch Überkapazitäten abbauen. Während es in Ballungsgebieten oft zu viele Krankenhäuser gibt, steht in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten die ärztliche Versorgung vor großen Problemen: Für Hausarztpraxen finden sich keine Nachfolger, und manche Krankenhäuser können Qualitätsanforderungen wie Mindestmengenerfordernisse nicht erfüllen. Wo Krankenhäuser schließen, müssen Patienten lange Wege zurücklegen und sinken Versorgungssicherheit und -qualität. Wie sieht also die Zukunft des Krankenhauses aus? Ist eine Reduktion der Krankenhausstandorte – wie sie 2016 Wissenschaftler der Leopoldina forderten – die richtige Lösung? Wie kann eine qualitativ hochwertige, aber gleichzeitig wohnortnahe Versorgung gewährleistet werden? Sind die Ambulantisierung bestimmter Leistungen, intersektorale Gesundheitszentren oder die im Koalitionsvertrag erwähnten „Gesundheitsregionen“ die richtige Antwort? Welche Finanzierungsfragen stellten sich in diesem Zusammenhang? Die ineges-Tagung am 16.05.2022 diskutierte adäquate Problembeschreibungen und neue Lösungswege.
Am Mittwoch, den 15. September 2021, veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht die wissenschaftliche Tagung zum Thema „die Zukunft der Gesundheitsberufe in Bildung und Migration“.
Der pandemiebedingte Blick auf die Intensivmedizin hat das Bewusstsein dafür wachsen lassen, dass die besten medizintechnischen Versorgungskapazitäten wertlos sind ohne ein dazugehöriges hoch qualifiziertes und motiviertes medizinisches Fach- und Pflegepersonal. Die Sicherung der Fachkräftebasis im Gesundheitsbereich, wie in den sozialen Berufen insgesamt, ist in Ansehung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie der staatlichen Schutzpflichten für Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 GG), auch eine Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. Es liegt nahe, sich dieser Aufgabe auch dadurch zu stellen, dass der Bedarf durch Migration gedeckt wird; gleichzeitig ist aber das deutsche Gesundheitssystem selbst von Konkurrenz um Fachpersonal betroffen. Die Sicherung der Fachkräftebasis insgesamt ist explizites Ziel des deutschen Beschäftigungszuwanderungsrechts (§ 18 Abs. 1 AufenthG) und in der rechtlichen Diskussion um die optimale Ausrichtung des Fachkräfteeinwanderungsrechts nimmt der Gesundheitsbereich eine besonders prominente Rolle ein.
Nicht nur für das Migrationsrecht wird die Fachkräftegewinnung für den Gesundheitsbereich zum zentralen Thema. Der gesamte Bildungssektor muss sich, auch vor dem Hintergrund des fortschreitenden Trends zur Akademisierung, verstärkt der Frage zuwenden, wie soziale (Ausbildungs-)Berufe an Attraktivität und Wertschätzung gewinnen können. Das Ausbildungsmigrationsrecht selbst bildet beide Dimensionen dieser Querschnittsaufgabe ab. Vor allem in der Gesundheitspflege kommt eine überragende Bedeutung dem besonderen Typus der Migration zum Zwecke der Nachqualifizierung zu, der Fachkräfte- und Ausbildungsmigration miteinander verschränkt und in großem Umfang durch Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit Drittstaaten gekennzeichnet ist. Die Migration von (werdenden) Fachkräften bildet aber nur eine Seite der Medaille. Ein Gesamtbild wäre unvollständig, blickte man nicht auch auf bestehende Attraktivitätsdefizite der Bildungsangebote für soziale Berufe in Deutschland und auf Potenziale zu ihrer Behebung. Die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium in Deutschland sind seit längerem Gegenstand von Kontroversen und sollen daher ebenfalls betrachtet werden. Schließlich hat das BAG jüngst die Arbeitsbedingungen für ausländische Kräfte in der häuslichen Pflege in den Fokus gerückt, auch hier soll die Tagung tiefere Einblicke ermöglichen.
Vortragende; Prof. Dr. Winfried Kluth (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Leiter der dortigen Forschungsstelle Migrationsrecht), Dr. Holger Kolb (Leiter des Bereichs Jahresgutachten und Stellvertreter der Geschäftsführung beim Sachverständigenrat für Integration und Migration, Berlin), Kathleen Neundorf (Mitwirkende an der Forschungsstelle Migrationsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Matthias Bode, M.A. (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen) und Prof. Dr. Achim Seifert (Friedrich-Schiller-Universität Jena).
Am Montag, den 22. März 2021, veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht die wissenschaftliche Tagung zum Thema Krisenresilienz und Alltagstauglichkeit des Gesundheitswesens.
Die COVID-19-Pandemie hat weltweit das Leben der Menschen gravierend verändert. Gerade im Hinblick auf das Gesundheitswesen wurden alte Gewissheiten getestet und sind neue Herausforderungen sichtbar geworden. Das Mehrebenensystem steht hierbei ganz besonders in der Kritik, denn es werden fehlendes Engagement auf der europäischen Ebene und durch die europäische Ebene sowie (vermeintliche?) Schwächen des Föderalismus beklagt. Ist die Struktur des Gesundheitswesens einerseits alltagstauglich und andererseits auch krisenfest?
Nach einem Jahr der Pandemie soll ein Zwischenfazit im Hinblick auf die Strukturen des Gesundheitswesens im Mehrebenensystem gezogen und gegebenenfalls Reformbedarf aufgezeigt werden. Zunächst werden dabei die europäische Gesundheitsebene und sodann der bundesrepublikanische Föderalismus untersucht. Abschließend werden diese grundsätzlichen Fragen konkret am Beispiel der Versorgung mit wesentlichen Gesundheitsgütern untersucht. Es wird insbesondere auf die Pandemiegesetze des Bundes und die Legislativvorschläge der EU-Kommission vom 11.11.2020 eingegangen. Vortragende werden u.a. Prof. Dr. Constanze Janda (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), Prof. Dr. Minou Banafsche (Universität Kassel) und Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg) sein. Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte unserem Flyer.
Sie sind herzlich eingeladen, mit Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft und Gesundheitswesen die Probleme sowie mögliche rechtspolitische Auswirkungen im Mehrebenensystem zu diskutieren.
Pandemiebedingt wird die Tagung in virtueller Form über Zoom stattfinden. Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an info@ineges.de. Im Anschluss erhalten Sie die Zugangsdaten zur Veranstaltung.
Am Dienstag, den 15. September 2020, veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) eine wissenschaftliche Tagung an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. mit dem Titel:
Solidarität im Gesundheitswesen: Strukturprinzip, Handlungsmaxime, Motor für Zusammenhalt?
Die Frage, ob sich eine moralische Aufrüstung des Rechts beobachten lässt, stellt sich schon seit einiger Zeit, wie die Auseinandersetzungen um Themen wie Organspende oder Masernimpfpflicht verdeutlichen. Angesichts der COVID-19-Pandemie erschienen diese Debatten gleichsam als Ouvertüre für ein Stück, dessen erster Akt nun, im September 2020, hinter uns liegt, und bei dem sich im anbrechenden zweiten Akt das Genre (Tragödie oder Apotheose der Solidarität?) erweisen wird.
Daher soll die wissenschaftliche Jahrestagung des ineges dazu dienen, über das Paradigma Solidarität, das durch die Corona-Maßnahmen ganz neu ins allgemein-politische Bewusstsein gedrungen ist, auch über die konkrete Situation hinaus nachzudenken.
Pandemiebedingt wird die Tagung als Hybrid-Format stattfinden. In jedem Fall werden Sie online teilnehmen, Fragen stellen und mitdiskutieren können.