Am 12. und 13.09.2011 veranstaltete das Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt die Tagung:
„Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht?“
Das Gesundheitswesen ist Gegenstand vielfältiger Regulierungsbestrebungen. Dabei verfügt das Gesundheitswesen einerseits über spezifische Regulierungsformen (z.B. die ärztliche Bedarfsplanung oder die Arzneimittelregulierung), deren Anschlussfähigkeit an andere Regulierungssysteme gewährleistet werden muss. Andererseits gibt es allgemeine Regulierungsformen, die – obwohl ursprünglich für stärker wettbewerblich geprägte Sektoren gedacht – heute auf den Gesundheitssektor ausgedehnt werden (z.B. wettbewerbsrechtliche Regelungen oder Verbraucher/innenrechte).
Angesichts dieser wechselseitigen Herausforderungen verschiedener Regulierungsansätze stellt sich die Frage, ob das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht braucht. Was sind die Spezifika dieses Sektors? Wie weit sind allgemeine Regulierungsformen übertragbar und wo sind die Grenzen? Welche Rolle spielt die europäische Gesetzgebung bei diesen Entwicklungen?
In dem Symposium sollen die allgemeinen und fachspezifischen Regulierungsformen aus der Sicht von Wissenschaftler/innen und Expert/innen aus der Praxis diskutiert werden.
Tagungsmaterialien
Informationen zu den Referentinnen und Referenten sowie deren Vortragsthemen finden Sie im Tagungsflyer.